Der Quartierverein in Kürze

  • Der jährliche Mitgliederbeitrag für Einzelmitglieder beträgt CHF 20.--, für Ehepaare und eingeschriebene Partnerschaften CHF 40.--
  • Die Generalversammlung findet jeweils im ersten Halbjahr statt

Adresse

Quartierverein Höngg
8000 Zürich

Bankverbindung

Postcheckkonto PC: 80-27774-1
IBAN: CH89 0900 0000 8002 7774 1

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Statuten
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Der Quartierverein Höngg - Im Dienst der Bevölkerung

Zürich-HönggDer Quartierverein Höngg (QVH) ist mit Jahrgang 1937 nicht der älteste, dafür aber mit über 1‘200 Mitgliedern der grösste Quartierverein der Stadt Zürich und steht allen interessierten Personen offen. Ehrenamtlich tätige und im Quartier gut vernetzte Vorstandsmitglieder leiten den Verein und zeichnen für ein oder mehrere Ressorts verantwortlich.

Der politisch und konfessionell neutrale QVH engagiert sich für den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität im Quartier und ist privatrechtlich organisiert. Der QVH ist von den Stadtbehörden als offizielle Vertretung der Quartierbevölkerung anerkannt und unterstützt.

Der Quartierverein Höngg erfüllt wichtige Aufgaben und bezweckt die Wahrung der Interessen der Quartierbevölkerung gegenüber Behörden und Privaten, er bespricht und berät über Fragen öffentlicher Bedeutung und beobachtet die Entwicklungen im Quartier.

Die Förderung des Quartiers und des Gemeinwesens liegt ihm ebenso am Herzen wie die Anregung und Förderung von gemeinnützigen und kulturellen Unternehmungen im Quartier. Der QVH unterstützt zahlreiche soziokulturelle Aktivitäten im Rahmen von Kommissionen, Patronaten etc.

Der QVH ist Mitglied der «Quartierkonferenz Zürich» welcher die gemeinsamen Interessen der Quartiervereine gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit vertritt. Die Konferenz wird aus den Präsidenten der insgesamt 25 Quartiervereine gebildet und durch einen ehrenamtlichen Vorstand geleitet.

Die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zürich und den Quartiervereinen ist in einer Vereinbarung von 2011 geregelt. Aufgaben und Tätigkeiten der Quartierkonferenz sind in den Statuten vom 18. Juni 2013 festgelegt.