01.07.2014

Tempo 30 nachts

Verkehrsvorschriften, Kreis 10

Im Zusammenhang mit der Strassenlärmsanierung wird zur zeitweiligen Herabsetzungder Höchstgeschwindigkeit eine Versuchsanordnung «Tempo 30 nachts» eingeführt. Aus diesem Grunde ergeht für nachstehende Verkehrswege für die Dauer von 3 Monaten (voraussichtlich ab 1. Juli 2014) folgende Verkehrsvorschrift:

Am Wasser Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
auf dem nachstehenden Strassenteilstückwird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts zwischen 22.00 und 6.0 Uhr auf 30 km/h herabgesetzt: zwischen dem Haus Nr. 125 und derEuropabrücke zwischen dem Hardturmsteg und der Grossmannstrasse.

Breitensteinstrasse Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
Auf dem nachstehenden Strassenteilstück wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr auf 30 km/h herabgesetzt: zwischen der Hönggerstrasse und dem Hardturmsteg.

Die Verkehrsvorschriften werden mit dem Aufstellen der Signale, beziehungsweis mit dem Anbringen der Markierungen rechtsverbindlich.

Den Übersichtsplan mit Verfügungstex der Verkehrsanordnungen finden Sie auf der Homepage der Dienstabteilung Verkehrunter dem Link: www.stadt-zuerich.ch/verkehrsvorschriften

Tagblatt vom 8.1.2014